Unseren Leistungen

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Familienhilfe & Schwangerschaftshilfe

Wenn die Familie wächst oder sich die Lebensumstände ändern, kann der Alltag schnell zur Herausforderung werden. Besonders während einer Schwangerschaft, nach der Geburt oder bei gesundheitlichen Einschränkungen ist es wichtig, jemanden an der Seite zu haben, der entlastet.

Wir unterstützen Sie individuell und flexibel

  • Hilfe im Haushalt, damit Sie Zeit für sich und Ihre Familie haben
  • Unterstützung im Wochenbett
  • Kinderbetreuung zu Hause oder Begleitung zu Terminen
  • Praktische Alltagshilfe in Belastungssituationen, damit Sie sich erholen können

Tipp: In vielen Fällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe während der Schwangerschaft oder im Wochenbett – wir beraten Sie gerne dazu!

Haushaltshilfe – Hilfe im Haushalt leicht gemacht

Ein sauberer und organisierter Haushalt steigert die Lebensqualität – doch Krankheit, berufliche Belastung oder Pflegeaufgaben lassen dafür oft keine Zeit. Unsere Haushaltshilfe für Senioren, Familien und Alleinstehende sorgt zuverlässig für Ordnung.

Wir bieten:

  • Sichtreinigung (Wohnung aufräumen, den Geschirrspüler ein- und ausräumen, Papierkörbe entleeren, Sofa und Betten richten)
  • Wäschepflege: Waschen, Bügeln, Zusammenlegen
  • Einkaufshilfe und Essenszubereitung Haushaltshilfe für Senioren: Unterstützung im Alltag, Gespräche, kleine Botengänge
  • Leichte Gartenarbeiten und saisonale Hilfe

Egal ob regelmäßige Haushaltshilfe oder kurzfristige Unterstützung: Wir passen uns an Ihre Wünsche an.

KoKi-Netzwerk

Kinder brauchen Aufmerksamkeit, Förderung und Struktur. Unsere Alltagshilfe für Familien entlastet nicht nur im Haushalt, sondern unterstützt auch bei der Entwicklung der Kinder.

Unsere Leistungen:

  • Hausaufgabenbetreuung und Lernförderung
  • Spielerische Förderung von Konzentration, Sprache und Motorik
  • Feste Rituale und Struktur für mehr Sicherheit im Alltag
  • Alltagshilfe für Familien mit Kindern – flexibel und zuverlässig

So werden Kinder gefördert und Eltern gleichzeitig entlastet.

Wann steht mir Haushaltshilfe zu?

Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben. Unterstützung wird nicht nur privat organisiert, sondern kann oft auch über Krankenkasse oder Pflegekasse finanziert werden.

Eine Haushaltshilfe steht Ihnen zu:

  • Während der Schwangerschaft und im Wochenbett (auf ärztliche Bescheinigung)
  • Nach einer Operation oder Krankheit, wenn Sie Ihren Haushalt vorübergehend nicht selbst führen können
  • Bei Pflegebedürftigkeit mit anerkanntem Pflegegrad (Abrechnung über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse)
  • In besonderen familiären Notsituationen, z. B. wenn Eltern ausfallen und Kinder versorgt werden müssen

Wir beraten Sie gerne persönlich und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten für Ihre Situation bestehen.

Antragstellung bei der Krankenkasse

Damit Sie die Unterstützung möglichst unkompliziert erhalten, helfen wir Ihnen bei der Antragstellung.

Der Ablauf:

  • Ärztliches Attest oder Nachweis der Pflegebedürftigkeit einholen
  • Antrag bei der Krankenkasse oder Pflegekasse stellen
  • Genehmigung abwarten – wir helfen bei der Kommunikation mit den Kassen
  • Start der Hilfe: Sobald die Genehmigung vorliegt, übernehmen wir die vereinbarten Leistungen

Auf Wunsch begleiten wir Sie Schritt für Schritt – von den Formularen bis hin zum Kontakt mit Ihrer Kasse. So sparen Sie Zeit und Nerven.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Wir unterstützen Sie im Haushalt mit Aufgaben wie:

  • Reinigung von Wohnräumen

  • Wäsche waschen und bügeln

  • Einkäufe erledigen

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • leichte Gartenarbeiten

  • Betreuung im Alltag (z. B. Gespräche, Begleitung zum Arzt oder Spaziergänge)

Individuelle Wünsche besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

In der Regel nutze ich die Reinigungsmittel und Geräte, die bei Ihnen im Haushalt vorhanden sind. Auf Wunsch können wir aber auch eigene Materialien mitbringen – sprechen Sie uns einfach an.

Beim ersten Termin lernen wir uns persönlich kennen und besprechen Ihren Bedarf. Gemeinsam legen wir fest, welche Aufgaben übernommen werden sollen, wie oft und wann wir zu Ihnen kommen.

Das hängt ganz von Ihrem Bedarf ab. Wir bieten sowohl regelmäßige Termine (z. B. wöchentlich) als auch einmalige Einsätze an – flexibel und individuell abgestimmt.

Ja, wenn ein Pflegegrad vorliegt, können die Leistungen über den Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Antragstellung oder beraten Sie dazu.


Die Preise richten sich nach Art und Umfang der Leistung. Sie erhalten von uns ein auf Sie abgestimmtes Angebot. Einen Teil kann nach entsprechender Antragsstellung von der Krankenkasse übernommen werden.  

Wir versuchen, auch kurzfristige Anfragen möglich zu machen – abhängig von unserem Terminplan. Wir versuchen Sie an eine Kollegin zu vermitteln, die zeitnah für Sie da sein kann. Am besten rufen Sie uns an oder schreiben eine Nachricht.

Bitte sagen Sie einen Termin mindestens 24 Stunden vorher ab.

Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf der Webseite. Wir melden uns schnellstmöglich zurück.

E-Mail: kontakt@hwf-neumarkt.de

Telefon: 09181 / 2763083

mobil: 0176 / 45884253

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